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Zwingende interne Streitschlichtung bei Vereinsstreitigkeiten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 20
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
320 Wörter, Seiten 414-414

9,80 €

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Auch Ansprüche nach § 1330 ABGB können Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sein und daher der zwingenden (einer Klage vorgelagerten) internen Streitschlichtung unterliegen.

Dies ist etwa der Fall, wenn die relevanten Äußerungen gegenüber Vereinsmitgliedern erfolgen und ein Vereinsmitglied eines vereinsschädigenden Verhaltens besichtigt wird; nicht hingegen, wenn die Äußerungen nichts mit der Vereinsmitgliedschaft einer beteiligten Person zu tun haben.

  • GES 2021, 414
  • § 1330 ABGB
  • OGH, 20.10.2021, 6 Ob 166/21m
  • § 8 Abs 1 VerG
  • Gesellschaftsrecht
  • Verein
  • Streitschlichtung

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