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Haftung des Abwicklungstreuhänders, der nicht der Vertragserrichter ist, nach § 12 BTVG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1993 Wörter
- Seiten 186-188
- https://doi.org/10.33196/wobl202005018601
30,00 €
inkl MwStDie Überwachungs- und Sicherungspflichten nach § 12 Abs 3 ff BTVG richten sich ausdrücklich an den Treuhänder und nicht an den Vertragserrichter. Auf die Sachverständigenhaftung des § 1300 ABGB kommt es daher nicht an, denn die Haftung gründet auf einen Verstoß gegen das BTVG und nicht auf die Erteilung eines unrichtigen Rats.
- Reich, Thomas
- OLG Graz, 2 R 3/19g
- WOBL-Slg 2020/60
- § 1300 ABGB
- § 12 BTVG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 05.07.2019, 4 Ob 48/19s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
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