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Höllwerth, Johann

Konkludente Umwidmung von Geschäftslokal auf Wohnung und Anteilsberichtigung

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Die Umwidmung eines WE-Objekts von Geschäftslokal auf Wohnung kann auch konkludent und zwar dadurch erfolgen, dass die anderen Wohnungseigentümer die zum Umbau erforderlichen Einreichpläne an die Baubehörde unterfertigen und die Entscheidung der Schlichtungsstelle auf Neufestsetzung der (hier:) Mietwerte unbekämpft lassen. Ein Verzicht von Wohnungseigentümern auf eine Anteilsberichtigung ist unwirksam.

  • Höllwerth, Johann
  • § 16 WEG
  • WOBL-Slg 2020/56
  • § 31 GBG
  • LGZ Wien, 63 R 108/16x
  • § 9 WEG
  • § 3 Abs 1 Z 1 WEG
  • OGH, 15.05.2018, 5 Ob 179/17k, Zurückweisung der Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Innere Stadt Wien, 28 C 213/16g
  • § 136 GBG
  • § 10 WEG

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