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Haftungsbeschränkung eines ehemaligen Gemeinschuldners pro viribus.

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 70
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1971 Wörter, Seiten 381-383

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§ 35 EO; §§ 2, 46, 125 IO. Der Haftungsbeschränkung pro viribus liegt der Gedanke zugrunde, dass der Schuldner nach Insolvenzaufhebung nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden soll, als wäre das Insolvenzverfahren noch anhängig. Auf diese Haftungsbeschränkung kann sich ein ehemaliger Schuldner daher nicht berufen, wenn der ehemalige Insolvenzverwalter zur Hereinbringung rechtskräftig bestimmter Kosten Exekution nur auf den pfändbaren Teil der Pension des Schuldners führt, der während eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzmasse zugeflossen und zur teilweisen Befriedigung der Massegläubiger verwendet worden wäre.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2823
  • OGH, 25.11.2021, 3 Ob 169/21f

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