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Haftungsprivileg des Dienstgebers
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 761 Wörter
- Seiten 410-411
- https://doi.org/10.33196/wbl201307041001
30,00 €
inkl MwStDie Ausnahme vom Haftungsprivileg des Dienstgebers für einen Arbeitsunfall durch ein Verkehrsmittel, für dessen Betrieb aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine erhöhte Haftpflicht besteht, setzt voraus, dass der zu ersetzende Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Das Haftungsprivileg besteht auch dann, wenn der Arbeitsunfall durch das KFZ eines Kunden einer KFZ-Werkstätte eingetreten ist und der Dienstnehmer nur deshalb die Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen kann, weil ihm die nötigen Daten des Kunden nicht bekannt sind.
- WBl-Slg 2013/145
- § 333 Abs 1 ASVG
- § 333 Abs 3 ASVG
- OGH, 29.01.2013, 9 ObA 147/12a
- OLG Wien, 27.09.2012, 8 Ra 22/12g-21
- ASG Wien, 11.10.2011, 8 Cga 43/11t-15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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