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Zur Wertpapierdienstleistung, die als Teil eines Finanzprodukts angeboten wird; zur Anlageberatung iS des Art 4 Abs 1 Nr 4 der RL über Märkte für Finanzinstrumente, wenn einem Kunden ein Zinsswap zur Deckung des Risikos von Zin...

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1. Art 19 Abs 9 der RL 2004/39/EG ist dahin auszulegen, dass zum einen eine Wertpapierdienstleistung nur dann als Teil eines Finanzprodukts angeboten wird, wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden angeboten wird, integraler Bestandteil dieses Produkts ist, und zum anderen die Bestimmungen des Unionsrechts und die gemeinsamen europäischen Normen, auf die diese Vorschrift Bezug nimmt, eine Bewertung des Risikos für den Kunden erlauben und/oder Informationspflichten enthalten müssen, die auch die Wertpapierdienstleistung, die integraler Bestandteil des fraglichen Finanzprodukts ist, umfassen, damit diese Dienstleistung nicht mehr den in Art 19 vorgesehenen Verpflichtungen unterliegt.

2. Art 4 Abs 1 Nr 4 der RL 2004/39 ist dahin auszulegen, dass es als Anlageberatung iS der Begriffsbestimmung in dieser Vorschrift anzusehen ist, wenn einem Kunden ein Swap zur Deckung des Risikos von Zinsschwankungen eines Finanzprodukts, das dieser Kunde gezeichnet hat, angeboten wird, sofern die Empfehlung, die sich auf die Unterzeichnung eines solchen Swaps bezieht, an diesen Kunden in seiner Eigenschaft als Anleger gerichtet ist, als für ihn geeignet dargestellt wird oder auf eine Prüfung seiner Verhältnisse gestützt ist und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit gegeben wird.

3. Es kommt der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen MS zu, festzulegen, welche vertraglichen Folgen es haben muss, wenn eine Wertpapierfirma, die eine Wertpapierdienstleistung anbietet, die in Art 19 Abs 4 und 5 der RL 2004/39 in Bezug auf die Bewertung vorgesehenen Anforderungen nicht erfüllt, wobei die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden müssen.

  • WBl-Slg 2013/136
  • Art 4 Abs 1 Nr 4 und 19 Abs 4, 5 und 9 der RL 2004/39/EG des EP und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente zur Änderung der RL 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der RL 2000/12/EG des EP und des Rates und zur Aufhebung der RL 93
  • EuGH, 30.05.2013, Rs C-604/11, (Genil 48 SL, Comercial Hostelera de Grandes Vinos SL/Bankinter SA, Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA; Juzgado de Primera Instancia n° 12 de Madrid [Spanien])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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