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Hofer, Miriam

Intertemporale Dimensionen des Klimaschutzes – Grundrechtsgeltung zwischen „Freiheitssicherung“ und Vertrauensschutz

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Im „Klima-Beschluss“ des dt BVerfG wird deutlich: soll spätestens 2050 (oder gar schon 2040) Klimaneutralität erreicht werden, so müssen bereits jetzt umfassende Klimaschutzmaßnahmen ergriffen und signifikante Emissionsreduktionen erzielt werden. Andernfalls drohe die Beschränkung „praktisch jeglicher Freiheit“, eine grundrechtsschonende Transformation sei dann nicht mehr möglich. Spätestens durch das unionsrechtlich nunmehr verbindliche Ziel der Klimaneutralität bis 2050 ist diese Überlegung auch für Österreich von größter Relevanz: Klimaschutzmaßnahmen müssen so zeitnah verwirklicht werden, dass später keine allzu abrupte Emissionsreduktion erforderlich ist; gleichzeitig ist der Bevölkerung aber auch hinreichend Zeit zur vorausschauenden Planung und Umstellung auf klimaneutrale Technologien zu gewähren. Das grundrechtlich determinierte intertemporale Spannungsfeld, in dem sich der Gesetzgeber bei der Bekämpfung des Klimawandels bewegt, wird in diesem Beitrag näher beleuchtet.

  • Hofer, Miriam
  • Klimaneutralität
  • Betroffenheit, allgemeine
  • Vorwirkung
  • Vertrauensschutz
  • Art 8 EMRK
  • § 3 EAG
  • Verhältnismäßigkeit
  • JRP 2022, 275
  • Art 7 B-VG
  • Schutzpflichten
  • Art 20a dt GG
  • Intertemporalität
  • Art 140 B-VG
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • Klimaschutz

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