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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Keine doppelte Ausübung des Beschwerderechts nach Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG in derselben Sache
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 5
- Judikatur - Materienrecht, 447 Wörter
- Seiten 501-501
- https://doi.org/10.33196/zvg201806050101
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inkl MwStHat die Eigentümerin beschlagnahmter Glücksspielgeräte von ihrem Beschwerderecht schon gegen den zunächst nur gegenüber der Inhaberin der Glücksspielgeräte erlassenen Beschlagnahmebescheid Gebrauch gemacht (vgl VwGH 23.1.2017, Ra 2016/17/0281) und wurde in dieser Sache vom VwG bereits eine Entscheidung getroffen, dann ist eine neuerliche Beschwerde der Eigentümerin gegen den später ihr gegenüber erlassenen Beschlagnahmebescheid mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückzuweisen.
- Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
- § 53 Abs 1 GSpG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Stmk, 12.12.2017, LVwG 41.10-2768/2017
- ZVG-Slg 2018/104
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