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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2013, Band 26

Riss, Olaf

Keine Mietzinsminderung bei wirksamer Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Bestandnehmer

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Die Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB ist abdingbar. Eine im Nichtanwendungs- oder Teilanwendungsbereich des MRG geschlossene, nicht dem KSchG unterliegende Vereinbarung, womit dem Mieter in Abänderung der dispositiven Regelung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB die Instandhaltungspflichten für die Zeit ab Übergabe des Bestandobjekts auferlegt werden, ist als Mietzinsvereinbarung zu qualifizieren, die jedenfalls bei freier Mietzinsbildung zulässig ist. Eine solche Vereinbarung über die Erhaltungspflicht könnte nur allenfalls wegen Verletzung besonderer gesetzlicher Bestimmungen (§ 879 ABGB; § 934 ABGB) als unwirksam angefochten werden.

  • Riss, Olaf
  • OGH, 11.10.2012, 1 Ob 176/12g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 1096 Abs 1 ABGB
  • BG Bruck/Leitha, 1 C 11/11i
  • LG Korneuburg, 22 R 2/12t
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2013/9

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