Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des behaupteten Kündigungsgrundes
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 30
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 601 Wörter, Seiten 114-114
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Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des behaupteten Kündigungsgrundes ist der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an den Kündigungsgegner. Dies gilt auch für den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG. Es ist daher zu prüfen, ob der behauptete Kündigungsgrund zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung gegeben war. Nur ausnahmsweise – beim Kündigungsgrund des Eigenbedarfs und bei Kündigungsgründen, die eine Zukunftsprognose erfordern – ist auf die bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetretenen Umstände Bedacht zu nehmen, wenn dies im Interesse des Mieters erforderlich ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu verhindern. Bei einer Kündigung wegen Weitergabe des Bestandobjekts kommt es weder auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung, noch auf eine Zukunftsprognose an. Fehlt es im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Kündigungsgegner an einem Kündigungsgrund, kann daher auch dessen nachträgliche Verwirklichung nicht zu einer Wirksamerklärung der Aufkündigung führen.
- LGZ Wien, 40 R 205/15s
- § 30 Abs 2 Z 4 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 15.03.2016, 10 Ob 10/16t – Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2017/34