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wohnrechtliche blätter

Heft 3, März 2013, Band 26

Passivlegitimation im Mietzinsüberprüfungsverfahren bei Vermietung durch den Eigentümer trotz eingeräumten Fruchtgenussrechts

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Ein Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG ist gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandeten Vorschreibungen vorgenommen hat. Darauf, ob die Mietzinszahlungen an den Fruchtnießer weitergeleitet wurden oder nicht, kommt es nicht an.

  • § 510 ABGB
  • WOBL-Slg 2013/28
  • LGZ Wien, LGZ Wien 40 R 261/11w
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 23.10.2012, 5 Ob 193/12m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 511 ABGB
  • § 509 ABGB
  • § 37 Abs 1 Z 8 MRG

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