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Steindl, Andreas

Pflicht zur gesetzes- bzw BVergG-konformen Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen

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Ausschreibungsbestimmungen sind nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlichen fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen. Im Zweifel sind Festlegungen in der Ausschreibung gesetzeskonform und sohin in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Bestimmungen zu lesen.

Ausschreibungsbestimmungen sind daher im Zweifel in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des BVergG so zu lesen, dass sie keine Möglichkeit zur nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters bieten.

  • Steindl, Andreas
  • RPA 2016, 333
  • gesetzeskonforme Auslegung
  • § 19 BVergG
  • Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen
  • BVergG-konforme Auslegung
  • Vergaberecht
  • § 126 BVergG
  • VwGH, 04.07.2016, Ra 2016/04/0015Ra 2016/04/0016, „Vergabe von Personenbeförderungsleistungen mit Bussen“
  • § 127 BVergG

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