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Heißl, Gregor

Privatleben zwischen Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte und Europäischer Menschenrechtskonvention

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Art 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dient zweifellos als Vorbild für Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Bei genauer Betrachtung dieser beiden Regelungen weichen die Wortlaute jedoch voneinander ab. Im folgenden Beitrag wird untersucht, welche Auswirkungen sich aus diesen Unterschieden ergeben.

  • Heißl, Gregor
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  • AEMR
  • Privatleben
  • Ruf
  • Ruf, guter.
  • JRP 2013, 83
  • Reputation
  • Ehre
  • EMRK
  • Grundrechte
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • Art 12 AEMR
  • Art 8 AEMR

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