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Richtwertmietzins: Indizwirkung von Lärmkarten bei der Beurteilung der überdurchschnittlichen Lage von Wohnungen

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Auch bei einer von einer öffentlichen Stelle errichteten Lärmkarte, auf die sich ein Mieter beruft, ist zu berücksichtigen, ob dieser Karte nach den Feststellungen nur Indizwirkung zukommt und die darin ausgewiesenen Werte nicht unbedingt auf eine bestimmte Liegenschaft zutreffen müssen. Ob die konkrete Liegenschaft über das in vergleichbaren innerstädtischen Lagen zu erwartende Ausmaß mit Lärm belastet ist, steht damit nicht fest.

  • OGH, 31.03.2022, 5 Ob 20/22k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 16 Abs 4 MRG
  • LGZ Wien, 38 R 187/21p
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/112
  • § 2 Abs 3 RichtWG

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