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Heft 10, Oktober 2017, Band 139
Schadenersatz beim postmortalen Persönlichkeitsschutz
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Aufsatz, 13496 Wörter
- Seiten 617-633
- https://doi.org/10.33196/jbl201710061701
30,00 €
inkl MwStEs ist allgemein anerkannt, dass der Schutz der Persönlichkeit nicht mit dem Tod endet. Grundlegende Fragen sind aber nach wie vor strittig oder ungeklärt. Die Rechtsfolgen einer postmortalen Verletzungshandlung, und damit verbunden die Effektivität des Schutzes, hängen davon ab, ob der postmortale Schutz aus der Perspektive des Verstorbenen oder aus jener seiner Angehörigen betrachtet wird. Doch schon über die dogmatische Begründung besteht keine Einigkeit, die Rsp ist zurückhaltend. Dieser Beitrag geht der Frage nach, auf welcher dogmatischen Grundlage der postmortale Schutz von Persönlichkeitsrechten fußt, und ob als Folge von postmortalen Verletzungshandlungen neben Unterlassungsansprüchen auch immaterieller Schadenersatz für die Angehörigen eines Verstorbenen in Betracht kommt.
- Pierer, Joachim
- § 1311 ABGB
- Rechtspflichten
- mutmaßlicher Wille
- § 78 UrhG
- postmortale Teilrechtsfähigkeit
- § 16 ABGB
- § 5 OTPG
- JBL 2017, 617
- § 823 dBGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- immaterieller Schadenersatz
- Allgemeines Privatrecht
- § 77 UrhG
- § 190 StGB
- Zivilverfahrensrecht
- subjektlose subjektive Rechte
- § 1324 ABGB
- Andenkenschutz
- § 1323 ABGB
- § 117 Abs 5 StGB
- Brief- und Bildnisschutz
- § 87 Abs 2 UrhG
- Arbeitsrecht
- Postmortales Persönlichkeitsrecht