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Sozialpolitik: Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – Rehabilitationsgeld (Österreich)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2716 Wörter
- Seiten 207-209
- https://doi.org/10.33196/wbl202004020701
30,00 €
inkl MwStEine Leistung wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Rehabilitationsgeld stellt eine Leistung bei Krankheit iS von Art 3 Abs 1 lit a der VO (EG) Nr 883/2004 in der durch die VO (EU) Nr 465/2012 des EP und des Rates vom 22. Mai 2012 geänderten Fassung dar.
Die VO Nr 883/2004 in der durch die VO Nr 465/2012 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie einer Situation nicht entgegensteht, in der einer Person, die in ihrem HerkunftsMS nicht mehr sozialversichert ist, nachdem sie dort ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben und ihren Wohnsitz in einen anderen MS verlegt hat, in dem sie gearbeitet und den größten Teil ihrer Versicherungszeiten zurückgelegt hat, von der zuständigen Stelle ihres HerkunftsMS die Gewährung einer Leistung wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rehabilitationsgelds versagt wird, da diese Person nicht den Rechtsvorschriften ihres HerkunftsMS unterliegt, sondern den Rechtsvorschriften des MS, in dem sie ihren Wohnsitz hat.
- WBl-Slg 2020/62
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- VO (EG) Nr 883/2004 des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
- EuGH, 05.03.2020, Rs C-135/19, Pensionsversicherungsanstalt/CW; OGH [Österreich]
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