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Streit über Höhe des Übernahmspreises

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Der Streit über die Höhe des Übernahmspreises ist im Rechtsweg auszutragen.

  • LGZ Wien, 45 R 281/13a
  • OGH, 26.05.2014, 8 Ob 117/13h, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2015/5
  • § 14 WEG
  • Miet- und Wohnrecht

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