Unterlassung der Preisanpassung unionsrechtskonform?
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 18
- Judikatur, 1691 Wörter
- Seiten 228 -230
- https://doi.org/10.33196/rpa201804022801
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Die RL 2004/17/EG ist tatsächlich nicht nur auf Aufträge anwendbar, die im Bereich einer der in ihren Art 3 bis 7 ausdrücklich genannten Tätigkeiten vergeben werden, sondern auch auf Aufträge, die, obwohl sie anderer Art sind und damit als solche eigentlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG fallen könnten, der Ausübung der in der Richtlinie 2004/17/EG bezeichneten Tätigkeiten dienen. Soweit daher ein von einem Auftraggeber vergebener öffentlicher Auftrag einen Zusammenhang mit einer Tätigkeit aufweist, die der Auftraggeber in den in den Art 3 bis 7 dieser Richtlinie genannten Sektoren ausübt, ist er den Verfahren dieser Richtlinie zu unterwerfen.
Die RL 2004/17/EG und die ihr zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen, nach denen eine regelmäßige Preisanpassung nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in den in der Richtlinie genannten Sektoren nicht vorgesehen ist, nicht entgegenstehen.
- Reisner, Hubert
- EuGH, 19.04.2018, C-151/17, „Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi“
- RPA 2018, 228
- regelungsfreier Bereich
- Preisanpassung
- Vergaberecht
- RL 2004/17/EG
- Spielraum des nationalen Gesetzgebers
- Grundfreiheiten
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