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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unzulässigkeit der Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung durch mehrere Einzelrichter
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 6
- Judikatur - Verfahrensrecht, 128 Wörter
- Seiten 347-347
- https://doi.org/10.33196/zvg201904034701
20,00 €
inkl MwStEs ist unzulässig, wenn mehrere Richter gemeinsam mehrere Verfahren, in denen jeweils nur einer von ihnen der zuständige Richter ist, verbinden und eine alle Rechtssachen übergreifende, gemeinsam begründete Entscheidung fällen, die als Folge der gemeinsamen Genehmigung auch beiden genehmigenden Richtern kollegial zugerechnet werden muss. Die beiden, die Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen genehmigenden Richter bilden keinen zulässigen Spruchkörper für diese Rechtssachen.
- Art 83 Abs 2 B-VG
- VwGH, 27.02.2019, Ro 2017/10/0038
- ZVG-Slg 2019/63
- Verwaltungsverfahrensrecht
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