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Häusler, Katharina

Verbindliche Sorgfaltspflichten im Kampf gegen die Abholzung: Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten

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Die neue EU-VO verpflichtet Importeure ebenso wie Exporteure von Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz bzw bestimmten aus diesen Rohstoffen hergestellten Erzeugnissen, sicherzustellen, dass für deren Herstellung seit dem Jahr 2021 keine Wälder abgeholzt oder geschädigt wurden. Nach einer Übergangsfrist sind die entsprechenden Sorgfaltspflichten ab Ende 2024 anzuwenden und dann drohen mitunter auch hohe Strafen, die allerdings erst von den Mitgliedstaaten genau definiert werden müssen. In den kommenden Jahren könnte die VO außerdem auch auf andere Sektoren ausgeweitet werden.

Fundstelle: Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr 995/2010, ABl L 2023/150, 206.

  • Häusler, Katharina
  • Sorgfaltspflichten
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  • Entwaldung
  • Risikobewertung
  • biologische Vielfalt
  • Website: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R1115&qid=1687524324887
  • Risikominderung
  • Nachhaltigkeitsrecht
  • Klimaschutz
  • NR 2023, 351

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