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Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft von Gesellschaftern

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Für die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist entscheidend, inwieweit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen kann.

Dies ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen.

Im Innenverhältnis der Gesellschaft ist die Unterscheidung jedenfalls bei der Abtretung von Geschäftsanteilen und in Bezug auf eine gesellschaftsvertragliche Schiedsklausel relevant.

  • Verbraucher
  • § 1 KSchG
  • Gesellschafter
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2018, 133
  • Unternehmer
  • OGH, 28.02.2018, 6 Ob 14/18d

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