Verlängerung der Konzession auf Grundlage einer Vertragsklausel
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 22
- Judikatur, 5187 Wörter
- Seiten 119 -126
- https://doi.org/10.33196/rpa202202011901
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Das Unionsrecht, insbesondere Art 43 Abs 1 lit a RL 2014/23/EU, ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung, nach der ein Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu erneuern ist, während das geltende nationale Recht vorsah, dass eine solche Konzession grundsätzlich an mehrere – höchstens vier – Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben ist, in einem Fall, in dem der Konzessionsvertrag an einen einzigen Konzessionsnehmer vergeben wurde, dann nicht entgegensteht, wenn mit dieser nationalen Regelung eine Klausel angewendet wird, die im ursprünglichen Konzessionsvertrag enthalten war und eine solche Erneuerung als Option vorsah.
Das Unionsrecht, insbesondere Art 43 Abs 1 lit e RL 2014/23/EU, ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung, nach der zwei Jahre vor dem Ablauf der Konzession über deren Erneuerung entschieden wird und mit der die im ursprünglichen Konzessionsvertrag vorgesehenen Modalitäten der Zahlung der vom Konzessionsnehmer geschuldeten finanziellen Gegenleistung geändert werden, so dass neue und höhere Einnahmen für den Staatshaushalt gewährleistet sind, dann nicht entgegensteht, wenn diese Änderung nicht wesentlich im Sinne von Art 43 Abs 4 der Richtlinie ist.
Art 43 Abs 4 RL 2014/23/EU und Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer gegen eine Entscheidung, mit der eine Konzession erneuert wird, einen Rechtsbehelf mit der Begründung einlegen kann, dass die Durchführungsbedingungen des ursprünglichen Konzessionsvertrags wesentlich geändert worden sind, auch wenn er nicht am ursprünglichen Verfahren zur Vergabe der Konzession teilgenommen hat, sofern er zu dem Zeitpunkt, zu dem die Konzession zu erneuern ist, ein Interesse an der Erteilung der Konzession nachweisen kann.
- Reisner, Hubert
- Art 43 Abs 1 lit e RL 2014/23/EU
- Zugang zu Rechtsschutz
- RPA 2022, 119
- Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG
- Konzession
- unwesentliche Vertragsänderung
- Art 43 Abs 4 RL 2014/23/EU
- EuGH, 03.09.2021, C-721/19C-722/19, „Sisal“
- Verlängerung
- Vergaberecht
- Änderungsklausel
- Art 43 Abs 1 lit a RL 2014/23/EU
- Dienstleistungskonzession
- Glückspiel