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Wann hat ein Mitbewerber „Kenntnis“ von einer geplanten Direktvergabe?
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 22
- Judikatur, 1630 Wörter
- Seiten 80-82
- https://doi.org/10.33196/rpa202202008001
20,00 €
inkl MwStEin Unternehmer kann durch eine an einer Amtstafel angeschlagene Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung keine Kenntnis von einer beabsichtigten Direktvergabe haben, wenn aus dieser weder erkennbar ist, dass über eine bestimmte Auftragsvergabe entschieden werden soll, noch diese Hinweise bezüglich der Wahl des Vergabeverfahrens (Direktvergabe) enthält.
Eine solche an der Amtstafel angeschlagene Tagesordnung löst somit die fristauslösende „Kenntnis“ zur Einbringung eines Nachprüfungsantrags nicht aus.
- Windbichler, Martina
- Kenntnis von der geplanten Auftragsvergabe
- RPA 2022, 80
- § 14 TVNPG
- Direktvergabe
- Zulässigkeit eines Feststellungsantrags
- § 15 TVNPG
- Wahl des Vergabeverfahrens
- Vergaberecht
- VwGH, 12.11.2021, Ra 2018/04/0099, „Anfechtungsfrist einer unzulässigen Direktvergabe“
- Anfechtungsfrist einer Direktvergabe