


Vertragliches Weitergaberecht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1518 Wörter, Seiten 197-199
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Ein vertragliches Weitergaberecht wird im Zweifel durch einmalige Ausnützung konsumiert und geht nicht auf den Nachmann über. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Weitergaberecht durch einen Verschmelzungsvorgang „konsumiert“ worden ist.
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- Berek, Kurt
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- LGZ Wien, 40 R 222/13p
- WOBL-Slg 2015/69
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 16 Abs 2 MRG
- OGH, 25.07.2014, 5 Ob 120/14d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 12a Abs 3 MRG
Ein vertragliches Weitergaberecht wird im Zweifel durch einmalige Ausnützung konsumiert und geht nicht auf den Nachmann über. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Weitergaberecht durch einen Verschmelzungsvorgang „konsumiert“ worden ist.
- Berek, Kurt
- LGZ Wien, 40 R 222/13p
- WOBL-Slg 2015/69
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 16 Abs 2 MRG
- OGH, 25.07.2014, 5 Ob 120/14d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 12a Abs 3 MRG