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Zur Antragslegitimation bei der Eintragung der Einräumung des Vorrangs der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von WE nach § 42 WEG 2002

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
921 Wörter, Seiten 207-208

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Zur Antragslegitimation bei der Eintragung der Einräumung des Vorrangs der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von WE nach § 42 WEG 2002 in den Warenkorb legen

Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist  – vom Fall des § 42 Abs 4 WEG 2002 abgesehen – nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002 befugt.

  • LGZ Wien, 47 R 243/14d
  • BG Innere Stadt Wien, TZ 5557/2014
  • WOBL-Slg 2015/75
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 42 Abs 1 WEG
  • OGH, 16.12.2014, 5 Ob 186/14k

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