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Voraussetzungen der bescheidmäßigen Schließung einer Deponie

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Dem Erfordernis des § 63 Abs 4 AWG nach mehrmaligen vorangegangenen Mahnungen ist nicht entsprochen, wenn in diesen Mahnungen jeweils nicht die Schließung der Deponie, sondern lediglich die Einleitung bzw Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens angedroht wurde.

  • ZVG-Slg 2016/154
  • LVwG OÖ, 27.09.2016, LVwG-550940/2/Kü/BBa
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 63 Abs 4 AWG

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