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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Vormerkung eines Pfandrechts an Liegenschaft eines insolventen Schuldners.

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§§ 56, 95, 122 GBG; §§ 13, 21 IO. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 21 IO besteht bei Treuhandabwicklungen dann nicht mehr, wenn der Treuhänder bereits den gesamten Kaufpreis erhalten und den Antrag auf Einverleibung gestellt oder einverleibungsfähige Urkunden und einen gültigen Rangordnungsbeschluss in Händen hat. Dies gilt auch bei der Pfandbestellung.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2802
  • OGH, 30.09.2020, 5 Ob 159/20y

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