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VwGH zur Gegenstandslosigkeit einer Bescheidbeschwerde (alt) gegen einen Auftrag zur Abberufung eines Geschäftsleiters und Bestellung eines den Anforderungen des BWG entsprechenden neuen Geschäftsleiters.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Erkenntnisse des VwGH, 1481 Wörter
- Seiten 231-233
- https://doi.org/10.47782/oeba201603023101
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inkl MwSt§ 70 Abs 4 Z 1 BWG; § 33 VwGG; Art 72 RL 2013/36/EU Eine Bescheidbeschwerde (alt) gegen einen Auftrag zur Abberufung eines Geschäftsleiters und Bestellung eines den Anforderungen des BWG entsprechenden neuen Geschäftsleiters wird gegenstandlos, sobald der bisherige Geschäftsleiter zurückgetreten ist.
Nach Herstellung des im Auftrag nach § 70 Abs 4 BWG genannten Zustandes (Abberufung des Geschäftsleiters, Bestellung eines neuen, von der FMA noch nicht als unzuverlässig erkannten Geschäftsleiters) ist eine in diesem Zusammenhang angedrohte Zwangsstrafe nicht mehr vollstreckbar.
- Stöger, Karl
- oeba-Slg 2016/193
- VwGH, 17.11.2014, 2010/17/0039
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