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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zum gutgläubigen Eigentumserwerb bei Teilschuldverschreibungen.

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§§ 328, 367, 371, 1393 ABGB. Nach § 371 F 2 ABGB erwirbt der redliche Empfänger eines Inhaberpapiers daran Eigentum, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Übereignung gegeben sind, also Rechtsgrund und Übergabe; eine der Alternativen des § 367 ABGB - Erwerb vom Unternehmer, Vertrauensmann oder in einer Versteigerung - muss nicht zusätzlich vorliegen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 22.10.2014, 1 Ob 173/14v
  • oeba-Slg 2016/2184

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