


Abgrenzung von Widmungsänderung und Untergang des WE-Objekts
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1055 Wörter, Seiten 460-461
30,00 €
inkl MwSt




-
Im vorliegenden Fall nicht korrekturbedürftig ist die Auffassung, hier sei nicht von einem Untergang des Objekts iSd § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002 auszugehen, sondern von einer nachträglichen Widmungsänderung, die dazu führte, dass die beiden – an sich errichteten – selbständigen WE-Objekte nicht wie ursprünglich gewidmet als Abstellplatz und Wohnung, sondern als Kellerabteil und somit entweder als allgemeiner Teil oder Zubehör-WE genutzt werden sollen.
-
- § 122 Abs 2 GBG
- § 3 Abs 2 WEG
- § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002
- OGH, 29.08.2022, 5 Ob 122/22k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 10 Abs 4 WEG
- § 136 Abs 1 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 46 R 10/22v
- WOBL-Slg 2023/144
- § 10 Abs 3 WEG
Im vorliegenden Fall nicht korrekturbedürftig ist die Auffassung, hier sei nicht von einem Untergang des Objekts iSd § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002 auszugehen, sondern von einer nachträglichen Widmungsänderung, die dazu führte, dass die beiden – an sich errichteten – selbständigen WE-Objekte nicht wie ursprünglich gewidmet als Abstellplatz und Wohnung, sondern als Kellerabteil und somit entweder als allgemeiner Teil oder Zubehör-WE genutzt werden sollen.
- § 122 Abs 2 GBG
- § 3 Abs 2 WEG
- § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002
- OGH, 29.08.2022, 5 Ob 122/22k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 10 Abs 4 WEG
- § 136 Abs 1 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 46 R 10/22v
- WOBL-Slg 2023/144
- § 10 Abs 3 WEG