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Abgrenzung von Widmungsänderung und Untergang des WE-Objekts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1055 Wörter, Seiten 460-461

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Im vorliegenden Fall nicht korrekturbedürftig ist die Auffassung, hier sei nicht von einem Untergang des Objekts iSd § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002 auszugehen, sondern von einer nachträglichen Widmungsänderung, die dazu führte, dass die beiden – an sich errichteten – selbständigen WE-Objekte nicht wie ursprünglich gewidmet als Abstellplatz und Wohnung, sondern als Kellerabteil und somit entweder als allgemeiner Teil oder Zubehör-WE genutzt werden sollen.

  • § 122 Abs 2 GBG
  • § 3 Abs 2 WEG
  • § 35 Abs 1 erster Fall WEG 2002
  • OGH, 29.08.2022, 5 Ob 122/22k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 10 Abs 4 WEG
  • § 136 Abs 1 GBG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 46 R 10/22v
  • WOBL-Slg 2023/144
  • § 10 Abs 3 WEG

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