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Zum gemeinsamen Haushalt als Voraussetzung für das Eintrittsrecht in den Mietvertrag

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Nach den Feststellungen wechselte der Eintrittsberechtigte seit Herbst 2016 ohne speziellen Rhythmus zwischen der aufgekündigten Wohnung und der WG-Wohnung, wobei er „deutlich öfter (an deutlich mehr Tagen) in der aufgekündigten Wohnung war und auch dort übernachtete, als in der WG-Wohnung“. Angesichts dessen kann man von einem Lebensschwerpunkt des Eintrittsberechtigten in der aufgekündigten Wohnung ausgehen.

  • WOBL-Slg 2023/138
  • OGH, 24.10.2022, 8 Ob 118/22v, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 40 R 133/22p
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 14 Abs 3 MRG

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