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Drasdo, Michael

Höhe der Erhaltungs- bzw Instandhaltungsrücklage(nzuführung) – eine rechtsvergleichende Betrachtung

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Wohnungseigentümer sind zur Vorsorge gehalten, Gelder für irgendwann notwendige Ausgaben anzusparen. Dies gilt im österreichischen wie im deutschen WE-Recht. Gleichermaßen bestehen auch Schwierigkeiten, die Höhe solcher Rücklagen festzulegen. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen der WE-rechtlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich bestehen diesbezüglich dennoch, teils gravierende, Unterschiede.

  • Drasdo, Michael
  • Erhaltung
  • Klimapolitik
  • Instandhaltung
  • § 19 Abs 2 Nr 4 dWEG
  • § 31 öWEG
  • WOBL 2023, 441
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 18 Abs 1 dWEG
  • Wohnungseigentümer
  • Rücklage

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