


Höhe der Erhaltungs- bzw Instandhaltungsrücklage(nzuführung) – eine rechtsvergleichende Betrachtung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 36
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2034 Wörter, Seiten 441-443
30,00 €
inkl MwSt




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Wohnungseigentümer sind zur Vorsorge gehalten, Gelder für irgendwann notwendige Ausgaben anzusparen. Dies gilt im österreichischen wie im deutschen WE-Recht. Gleichermaßen bestehen auch Schwierigkeiten, die Höhe solcher Rücklagen festzulegen. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen der WE-rechtlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich bestehen diesbezüglich dennoch, teils gravierende, Unterschiede.
-
- Drasdo, Michael
-
- Erhaltung
- Klimapolitik
- Instandhaltung
- § 19 Abs 2 Nr 4 dWEG
- § 31 öWEG
- WOBL 2023, 441
- Miet- und Wohnrecht
- § 18 Abs 1 dWEG
- Wohnungseigentümer
- Rücklage
Wohnungseigentümer sind zur Vorsorge gehalten, Gelder für irgendwann notwendige Ausgaben anzusparen. Dies gilt im österreichischen wie im deutschen WE-Recht. Gleichermaßen bestehen auch Schwierigkeiten, die Höhe solcher Rücklagen festzulegen. Trotz zahlreicher Übereinstimmungen der WE-rechtlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich bestehen diesbezüglich dennoch, teils gravierende, Unterschiede.
- Drasdo, Michael
- Erhaltung
- Klimapolitik
- Instandhaltung
- § 19 Abs 2 Nr 4 dWEG
- § 31 öWEG
- WOBL 2023, 441
- Miet- und Wohnrecht
- § 18 Abs 1 dWEG
- Wohnungseigentümer
- Rücklage