Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Kündigung mangels dringenden Wohnbedürfnisses nur bei gleichwertiger und abgesicherter Alternative

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
693 Wörter, Seiten 456-457

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Kündigung mangels dringenden Wohnbedürfnisses nur bei gleichwertiger und abgesicherter Alternative in den Warenkorb legen

Ein dringendes Wohnbedürfnis iSd § 14 Abs 3 MRG ist nur zu verneinen, wenn eine andere ausreichende Unterkunft zur Verfügung steht. Die alternative Wohnmöglichkeit muss rechtlich gleichwertig und abgesichert sein. Dass der Mieter als alleiniger Geschäftsführer über die Nutzung des Bestandobjekts der Gesellschaft entscheiden und dieses faktisch als Wohnung nützen könnte, ist mit der Rechtsposition eines Hauptmieters nicht vergleichbar. Es handelt sich bei diesem Bestandobjekt um keine rechtlich gleichwertige Ersatzwohnung des Mieters.

  • WOBL-Slg 2023/142
  • LGZ Wien, 38 R 69/22m
  • § 20 Abs 1 GmbHG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 5 MRG
  • OGH, 12.10.2022, 1 Ob 174/22b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 14 Abs 3 MRG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice