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Agio bei Kapitalerhöhung: Aufnahme in den Kapitalerhöhungsbeschluss erforderlich

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Bei einer effektiven Kapitalerhöhung durch Leistung eines Dritten unter gleichzeitigem Bezugsrechtsausschluss der bestehenden Gesellschafter ist das Aufgeld nicht nur in die Übernahmeerklärung (den Übernahmevertrag), sondern auch in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufzunehmen.

  • GES 2013, 504
  • OLG Innsbruck, 04.07.2013, 3 R 59/13w
  • Gesellschaftsrecht

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