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Europarechtskonformität des Zwangsstrafenverfahrens bei Verletzung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse

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Das österreichische Zwangsstrafenverfahren, wonach bei Säumnis der Offenlegung des Jahresabschlusses ohne vorherige Aufforderung eine Mindestgeldstrafe zu verhängen ist, verstößt nicht gegen EU-Recht.

  • Art 54 AEUV
  • Art 49 AEUV
  • Art 12 Elfte RL 89/666/EWG
  • GES 2013, 497
  • § 283 UGB
  • Gesellschaftsrecht
  • EuGH, 26.09.2013, C 418/11

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