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Juristische Blätter

Heft 8, August 2020, Band 142

Allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten gesetzwidrig

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Keine Bedenken gegen die in § 2 COVID-19-MaßnahmenG vorgesehene Ermächtigung an den BMSGPK, durch VO das Betreten von bestimmten Orten zu untersagen, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist: Die Verordnungsermächtigung verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip, weil sie die verordnungserlassende Behörde in mehrfacher Hinsicht determiniert; so darf die Freizügigkeit durch Betretungsverbote (nur) bestimmter Orte – deren Merkmale vom Gesetzgeber vorgegeben sind – eingeschränkt werden und ist die Verordnungsermächtigung dahingehend begrenzt, dass Menschen auf Grundlage des § 2 COVID-19-MaßnahmenG nicht dazu verhalten werden können, an einem bestimmten Ort, insbesondere auch in ihrer Wohnung, zu verbleiben. Die gesetzliche Grundlage erfordert vom Verordnungsgeber eine prognosehafte Beurteilung, inwieweit in Aussicht genommene Betretungsverbote oder -beschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 geeignete, erforderliche und insgesamt angemessene Maßnahmen darstellen (Bindung an Grundrechte, insbesondere an das Recht auf persönliche Freizügigkeit).

Gesetzwidrigkeit der §§ 1 (idF BGBl II 98/2020), 2 (idF BGBl II 108/2020), 4 und 6 (jeweils idF BGBl II 107/2020) COVID-19-MaßnahmenVO-98. Die Regelungen der §§ 1 und 2 COVID-19-MaßnahmenVO-98 überschreiten die Grenzen, die gemäß § 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG dem BMSGPK als Verordnungsgeber gesetzt sind: § 1 der VO geht durch ein Betretungsverbot für alle öffentlichen Orte der Sache nach als Grundsatz von einem allgemeinen Ausgangsverbot aus; daran vermögen auch die in § 2 der VO vorgesehenen Ausnahmetatbestände nichts zu ändern.

  • § 6 COVID-19-MaßnahmenVO-98
  • Öffentliches Recht
  • VfGH, 14.07.2020, V 363/2020
  • § 4 COVID-19-MaßnahmenVO-98
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • JBL 2020, 563
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1 COVID-19-MaßnahmenVO-98
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 2 COVID-19-MaßnahmenG
  • Arbeitsrecht
  • § 2 COVID-19-MaßnahmenVO-98

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