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Heft 9, September 2017, Band 30
Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 560 Wörter
- Seiten 282-283
- https://doi.org/10.33196/wobl201709028201
30,00 €
inkl MwStBei der dreimonatigen Anfechtungsfrist nach § 29 Abs 1 WEG 2002 handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, für deren Beginn der Tag des Hausanschlags maßgeblich ist. Dazu ist es nicht ausreichend, wenn sich der Antragsteller zwar im Rubrum seines verfahrenseinleitenden Antrags auf § 29 WEG 2002 bezieht, ein einschlägiges Sachvorbringen aber erstmals nach Fristablauf in der Tagsatzung erstattet.
- LGZ Wien, 40 R 37/16m
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2017/88
- § 29 WEG
- OGH, 23.01.2017, 5 Ob 234/16x, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
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