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Heft 9, September 2017, Band 30
Erlag von Kaufpreisteilen durch BTVG-Treuhänder und Löschungserklärung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 1316 Wörter
- Seiten 286-287
- https://doi.org/10.33196/wobl201709028601
30,00 €
inkl MwStIm Erlagsverfahren hat das Erlagsgericht den Erlagsantrag nur auf seine Schlüssigkeit hin zu prüfen. Bei mehreren Forderungsprätendenten ist der Gerichtserlag durch den Schuldner dann berechtigt, wenn für diesen objektive Schwierigkeiten bestehen, in Ansehung seiner Leistung den Berechtigten zu erkennen. Forderungsprätendent ist derjenige, der Anspruch auf die Leistung, die der Schuldner zu erbringen hat, erhebt. Eine Unklarheit der Rechtslage kann ebenso ein Grund zum Erlag sein wie auch wenn aufgrund verschiedener Ansprüche die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Schuldners durch unterschiedliche Prätendenten besteht.
Nach § 9 Abs 3 BTVG muss zu Gunsten des Erwerbers der Liegenschaftsanteile – aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Hypothekargläubiger und dem Bauträger – die Lastenfreistellung des erworbenen Liegenschaftsanteils gesichert sein. Bei Vornahme der grundbücherlichen Sicherstellung muss eine geeignete Freistellungsverpflichtung des Hypothekargläubigers vorhanden sein, die tauglich und durchsetzbar sein muss und nicht etwa an weitere Bedingungen geknüpft werden darf. Letztlich muss eine grundbuchsfähige Freistellungserklärung vorliegen.
- LGZ Wien, 43 R 41/15w
- Miet- und Wohnrecht
- § 12 Abs 4 BTVG
- § 9 Abs 3 BTVG
- WOBL-Slg 2017/91
- § 1425 ABGB
- OGH, 25.06.2015, 8 Ob 57/15p
- BG Innere Stadt Wien, 9 Nc 71/14h
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