


Antidiskriminierungsfragen als Strukturfragen?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2019
- Inhalt:
- thema: Verteilungsgerechtigkeit
- Umfang:
- 3880 Wörter, Seiten 257-267
10,00 €
inkl MwSt




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Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll, so eine vielfach geäußerte Erwartung, auch tief verankerte gesellschaftliche Ungleichheiten rechtlich greifbar machen. Ein Beispiel für eine solche „Strukturfrage“ sozialer Ungleichheit bilden „gläserne Decken“, die Frauen den beruflichen Aufstieg erschweren. Der Beitrag untersucht zwei Rechtsstreitigkeiten, die „gläsernen Decken“ zum Gegenstand hatten. Da „gläserne Decken“ als Strukturproblem wahrgenommen werden, liegt es nahe, sie in quantifizierter Form, mittels Statistiken darzustellen. Dies bereitet jedoch in der Rechtsanwendung Probleme, da es sich bei diskriminierenden Beförderungsentscheidungen häufig um unmittelbare Diskriminierungen handelt. Statt am Strukturbegriff könnten sich juridische Strategien an dem sozialwissenschaftlichen Konzept der institutionellen Diskriminierung orientieren. Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Figur der „Benachteiligungskultur“ stellt hierfür einen ersten Ansatzpunkt dar.
-
- Arndt, Sophie
-
- Bundesarbeitsgericht
- Statistik
- AGG
- Antidiskriminierungsrecht
- Benachteiligungskultur
- institutionelle Diskriminierung
- RL 2000/78/EG
- JURIDIKUM 2019, 257
- gläserne Decke
- Rechtsphilosophie und Politik
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll, so eine vielfach geäußerte Erwartung, auch tief verankerte gesellschaftliche Ungleichheiten rechtlich greifbar machen. Ein Beispiel für eine solche „Strukturfrage“ sozialer Ungleichheit bilden „gläserne Decken“, die Frauen den beruflichen Aufstieg erschweren. Der Beitrag untersucht zwei Rechtsstreitigkeiten, die „gläsernen Decken“ zum Gegenstand hatten. Da „gläserne Decken“ als Strukturproblem wahrgenommen werden, liegt es nahe, sie in quantifizierter Form, mittels Statistiken darzustellen. Dies bereitet jedoch in der Rechtsanwendung Probleme, da es sich bei diskriminierenden Beförderungsentscheidungen häufig um unmittelbare Diskriminierungen handelt. Statt am Strukturbegriff könnten sich juridische Strategien an dem sozialwissenschaftlichen Konzept der institutionellen Diskriminierung orientieren. Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Figur der „Benachteiligungskultur“ stellt hierfür einen ersten Ansatzpunkt dar.
- Arndt, Sophie
- Bundesarbeitsgericht
- Statistik
- AGG
- Antidiskriminierungsrecht
- Benachteiligungskultur
- institutionelle Diskriminierung
- RL 2000/78/EG
- JURIDIKUM 2019, 257
- gläserne Decke
- Rechtsphilosophie und Politik