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Art 17 EuGVVO: Gerichtsstandklausel und Inkassozession

Autor

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 71
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
3606 Wörter, Seiten 885-888

20,00 €

inkl MwSt

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Art 17, 18 EuGVVO. Eine in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen den Parteien, die dem Abschluss des Vertrags zugestimmt haben. Einen Dritten könnte eine Gerichtsstandsklausel, der er nicht zugestimmt hat, nur dann binden, wenn er nach dem in der Sache anwendbaren nationalen Recht in alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Vertragspartner eingetreten ist.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2023/2963
  • OGH, 22.06.2023, 10 Ob 56/22s

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