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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

„Bonusgold“: Haftung wegen Falschberatung.

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§§ 1295, 1298, 1300, 1313a ABGB. Sichert ein Anlageberater völlige Risikolosigkeit zu - ohne dass entsprechende besondere Informationen vorgelegen wären -, erhöht sich für den Anleger die Gefahr, eine Anlage zu wählen, die nicht seinen Risikovorstellungen entspricht. In einem solchen Fall ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang ungeachtet der Gründe für den späteren Ausfall zu bejahen.

Dies gilt auch für den Fall, dass ein Berater beteuert, eine Veranlagung wäre im Ergebnis sicherer als Gold im Banktresor, völlig risikolos und Gerüchte über deren Unsicherheit auf missgünstige Mitbewerber zurückzuführen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2023/2966
  • OGH, 23.05.2023, 1 Ob 64/23b

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