Zur internationalen Zuständigkeit bei „doing business“.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 71
- Rechtsprechung des OGH, 1624 Wörter
- Seiten 890 -892
- https://doi.org/10.47782/oeba202312089001
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Art 17 EuGVVO 2012. Der Begriff des „Ausrichtens“ in Art 17 EuGVVO 2012 erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen. Für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens reicht ein bloßes „doing business“ allerdings nicht aus. Über ein solches „doing business“ in Österreich geht es nicht hinaus, wenn zB die Homepage eines Unternehmers und seine Mailadresse die Top-Level-Domain „.de“ aufweisen, seine (deutsche) Telefonnummer auf der Website und allen Schreiben mit Ortsvorwahl, aber ohne internationale Vorwahl angegeben ist und der Unternehmer keine Angaben dazu macht, seine Dienstleistungen oder Produkte in Österreich anzubieten.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2965
- OGH, 27.06.2023, 4 Ob 96/23f
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