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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 4, Juli 2022, Band 21

Auflösung eines Syndikatsvertrages – Zustimmungspflicht zur Gesellschaftsvertragsänderung aufgrund Treuepflicht

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Ein Syndikatsvertrag kann auch konkludent auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden.

Ein Syndikatsvertrag kann nur mit Klage vorzeitig aus wichtigem Grund aufgelöst werden – es sei denn, alle Syndikatsmitglieder stimmen der vorzeitigen Auflösung zu.

Die Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeit eines Syndikatsvertrages ist nicht sittenwidrig. Eine Interessensabwägung ist nicht vorzunehmen, weil die übrigen Syndikatspartner ihr mit einer Kündigung verbundenes Risiko durch Vereinbarung der Kündigungsmöglichkeit in Kauf genommen haben.

Ein Gesellschafter kann aufgrund der Treuepflicht verpflichtet sein, einer Gesellschaftsvertragsänderung zuzustimmen. Hier: von einem Gesellschafter über 13 Jahre lang gesetzter Vertrauenstatbestand über das Bestehen einer (bislang tatsächlich nicht bestehenden) Verpflichtung.

  • Syndikatsvertrag
  • § 879 ABGB
  • wichtiger Grund
  • GES 2022, 190
  • OGH, 24.03.2022, 6 Ob 192/21k
  • Gesellschaftsrecht
  • Treuepflicht
  • § 863 ABGB
  • Kündigung
  • § 1210 ABGB
  • Gesellschaftsvertrag

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