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(Keine) Kollisionskuratel, weil Obsorgeberechtigter und Kinder gemeinsam an derselben GmbH beteiligt sind

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Die bloße gemeinsame Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Kind rechtfertigt für sich allein nicht die (prophylaktische) Bestellung eines Kurators.

In solchen Fällen kann erforderlichenfalls mit einer Kuratorbestellung ad hoc das Auslangen gefunden werden.

  • Obsorge
  • Interessenkollision
  • GES 2022, 208
  • Gesellschaftsrecht
  • Kollisionskurator
  • Gesellschaft
  • § 181 Abs 2 ABGB
  • Beteiligung
  • § 133 AußStrG
  • OGH, 23.02.2022, 3 Ob 204/21b
  • § 277 ABGB

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