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Gruppenbesteuerung: Keine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 26c Z 47 KStG bei einer umgründungsbedingt entstandenen Firmenwertabschreibung?

Autor

Bergmann, Sebastian/​Linzner-​Strasser , Maria
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 21
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
6114 Wörter, Seiten 216-225

9,80 €

inkl MwSt

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Wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Zulässigkeit einer umgründungsbedingt entstandenen Firmenwertabschreibung nicht auf die Ermittlung des objektiven Unternehmenswertes auswirken konnte, somit auch keine abstrakte Beeinflussung der Gegenleistung möglich war, konnte der Erwerber, im gegenständlichen Fall die übernehmende Körperschaft, nicht zweifelsfrei davon ausgehen, dass für diese Beteiligung die Firmenwertabschreibung zusteht. Die Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 26c Z 47 KStG ist daher nicht zulässig.

  • Bergmann, Sebastian
  • Linzner-Strasser , Maria
  • GES 2022, 216
  • Gruppenbesteuerung
  • BFG, 07.03.2022, RV/5100970/2018, (Revision anhängig)
  • § 9 Abs 7 KStG
  • Beweiserleichterungen
  • Vertrauensschutz
  • § 26c Z 47 KStG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einbringung
  • Firmenwertabschreibung
  • Umgründung

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