


Auftragsvergabe auf Basis einer Rahmenvereinbarung: Substanzielle Änderungen der Bedingungen der Rahmenvereinbarung unzulässig
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1044 Wörter, Seiten 212-214
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Bei Auftragsvergaben auf Basis von Rahmenvereinbarungen dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
Die Vergabenachprüfungsbehörde kann einen Vertrag nur soweit aufheben, als Leistungen noch ausständig sind bzw bereits erbrachte Leistungen noch rückstellbar sind.
-
- Hwezda, Johann
-
- § 150 BVergG
- Transparenzgebot
- Geldbuße.
- Rahmenvereinbarung
- § 334 BVergG
- Änderung der Leistungsverpflichtung
- RPA 2015, 212
- § 152 BVergG
- Vergaberecht
- VwGH, 18.03.2015, 2012/04/0070, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arzneimitteln
- § 151 BVergG
Bei Auftragsvergaben auf Basis von Rahmenvereinbarungen dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
Die Vergabenachprüfungsbehörde kann einen Vertrag nur soweit aufheben, als Leistungen noch ausständig sind bzw bereits erbrachte Leistungen noch rückstellbar sind.
- Hwezda, Johann
- § 150 BVergG
- Transparenzgebot
- Geldbuße.
- Rahmenvereinbarung
- § 334 BVergG
- Änderung der Leistungsverpflichtung
- RPA 2015, 212
- § 152 BVergG
- Vergaberecht
- VwGH, 18.03.2015, 2012/04/0070, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arzneimitteln
- § 151 BVergG