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Die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse rechtfertigt Nichtvorlage von Unterlagen nicht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
2614 Wörter, Seiten 244-248

20,00 €

inkl MwSt

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Der Auftraggeber kann den Unternehmer auffordern Nachweise oder Bescheinigungen vorzulegen, zu vervollständigen oder zu erläutern.

Vor der Wahl des Angebotes für die Zuschlagsentscheidung kann der Auftraggeber Angebote von Bietern ausscheiden, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben oder deren Aufklärung einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt.

  • Lehner, Beatrix
  • § 72 BVergG
  • § 70 BVergG
  • § 101 Abs 4 BVergG
  • BVwG, 13.03.2015, W123 2100032-1, „Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.; 9900 Lienz, Maximilianstraße 9-17, BG/BRG; Sanierung Freisportanlage; Sportanlagenbauarbeiten“
  • § 19 Abs 1 BVergG
  • § 69 BVergG
  • § 112 Abs 2 BVergG
  • Aufklärung mangelhaft
  • Angebotsmangel
  • RPA 2015, 244
  • verbundenes Unternehmen
  • Subunternehmer.
  • § 129 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 126 BVergG
  • § 79 Abs 2 BVergG
  • § 325 Abs 1 BVergG
  • Nichtvorlage von Unterlagen

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