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Ausfallbürgschaft des Beschäftigers
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 1150 Wörter
- Seiten 106-107
- https://doi.org/10.33196/wbl202102010601
30,00 €
inkl MwStDer Beschäftiger haftet für die Entgeltansprüche von überlassenen Arbeitskräften und die entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung nur mehr als Ausfallbürge, wenn er seine Verpflichtungen aus der Überlassung dem Überlasser nachweislich erfüllt hat.
Ist die Überlasserin als Hauptschuldner im Firmenbuch gelöscht, sind deren persönlich haftende Gesellschafter vermögenslos oder im Schuldenregulierungsverfahren, liegen die Voraussetzungen für die Haftung des Beschäftigers als Ausfallbürge vor.
- § 1356 ABGB
- § 14 Abs 2 AÜG
- OLG Wien, 20.04.2020, 13 R 21/20h-34
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/22
- OGH, 12.08.2020, 5 Ob 118/20s
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