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Verkehrsmanagementmaßnahmen durch Netzbetreiber
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 3039 Wörter
- Seiten 117-120
- https://doi.org/10.33196/wbl202102011701
30,00 €
inkl MwStDas TKG 2003 enthält – ebenso wie die TSM-VO – keine ausdrückliche Regelung betreffend die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheids zur Vorwegklärung der Berechtigung zur Erlassung einer die „Sperre“ einer Website beinhaltenden Verkehrsmanagementmaßnahme nach der TSM-VO. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung – insb betr die Zuständigkeit zur Entscheidung über gegebenenfalls kollidierende Verpflichtungen des Anbieters von Internetzugangsdiensten hinsichtlich der Vermittlung des Zugangs zu einer Website – ist die Erlassung eines Feststellungsbescheids daher nur dann zulässig, wenn die Erlassung eines solchen Bescheids entweder im öffentlichen Interesse liegt oder insofern im Interesse einer Partei, als dessen Erlassung für diese ein notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung darstellt. Voraussetzung ist diesfalls, dass dem Feststellungsbescheid im konkreten Fall die Eignung zukommt, ein Recht oder Rechtsverhältnis für die Zukunft klarzustellen.
Der Entscheidung über eine Vorfrage im behördlichen bzw verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt aber keine Bindungswirkung in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, in dem der Bestand eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs als Hauptfrage zu beantworten ist, zu.
- § 38 AVG
- WBl-Slg 2021/29
- VwGH, 06.11.2020, Ro 2020/03/0014
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 3 Abs 3 Unterabs 3 TSM – VO
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