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Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten betreffend das Nachlassvermögen: Passivlegitimation und Grenzen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 3224 Wörter
- Seiten 250-254
- https://doi.org/10.33196/jbl202104025001
30,00 €
inkl MwStDer Auskunftsanspruch über das vorhandene Nachlassvermögen und getätigte Schenkungen besteht gegenüber der Verlassenschaft bzw nach Einantwortung gegenüber den Erben, und zwar unabhängig davon, ob die Verlassenschaft überschuldet ist.
Die Auskunftspflicht ist so weit zu bejahen, als dies für den Verpflichteten nach der redlichen Verkehrsübung zumutbar ist. Zumutbar ist hier nicht nur die Auskunftserteilung aufgrund des aktuell vorhandenen Wissens des Auskunftspflichtigen. Auch einfache Nachforschungen zur Verschaffung des erforderlichen Wissens sind zumutbar. Dazu wird jedenfalls die Durchsicht der Belege zu den Konten und Depots des Erblassers zählen sowie auch das Stellen von Auskunftsersuchen an in Frage kommende Banken oder an mögliche Beschenkte. Zur näheren Determinierung dieser Verpflichtung wird regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen sein. Kein Anspruch auf Auskunft besteht nur bei Unmöglichkeit des Auskunftsverlangens. Diese liegt aber erst vor, wenn alle dem Auskunftsverpflichteten zumutbar zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten versagen, er also alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat.
- Art XLII EGZPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LGZ Wien, 08.11.2018, 60 Cg 31/18x
- OGH, 29.06.2020, 2 Ob 142/19z
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 25.06.2019, 12 R 12/19a
- § 785 ABGB
- JBL 2021, 250
- § 804 ABGB idF BGBl I 87/2015
- Arbeitsrecht